Die Regelungen der Krankenkassen bzgl. der Rückerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung sind unterschiedlich. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Allgemeine Informationen zur Finanzierung einer Psychotherapie erhalten Sie auf den Seiten
www.psychotherapie.at (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie) oder
www.psychotherapie.at/slp (Salzburger Landesverband für Psychotherapie)
Sofern eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, bietet jede Krankenkasse einen Kostenzuschuss zur psychotherapeutischen Behandlung an. Dieser Kostenzuschuss liegt derzeit bei
- 31,50 Euro für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- 42,40 Euro für Versicherte der BVAEB (Öffentlich Bedienstete, Eisenbahner, Bergbau)
- 45 Euro für Versicherte der SVS (Selbstständige)
Um diesen Zuschuss geltend machen zu können, muss vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung eingeholt werden, um sicher zu gehen, dass keine körperliche Erkrankung im Vordergrund steht. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von mir im Rahmen des Erstgesprächs, das Sie zusammen mit den Honorarnoten, die Sie von mir erhalten, bei Ihrer Kasse einreichen. Die Überweisung des entsprechenden Zuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – rückwirkend nach dieser Einreichung. Ab der 11. Sitzung ist meinerseits schließlich ein Antrag auf Kostenzuschuss an Ihre Kasse nötig, in dem die zu erwartende weitere Therapiedauer anzugeben ist.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Psychotherapie ohne Kostenzuschuss von Seiten Ihrer Krankenkasse selbst zu bezahlen, erlaube ich mir 100 Euro pro Sitzung zu verlangen. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, eine Sitzung dauert 50 Minuten.